Gültig ab 1.1.2024
Mitglieder E.E. Zunft zu Schneidern werden automatisch Mitglieder der Avant Garde. Nicht zünftige Personen können mit einem Beitrag Mitglied der Freundes- und Gönnervereinigung werden und dürfen an gewissen Anlässen der Zunft teilhaben. Es besteht keine Verpflichtung an den Aktivitäten der Avant Garde teilzunehmen. Für Nicht-Zünftige ist die finanzielle Beteiligung Pflicht. Jährlich finden 3 Anlässe statt, in der Regel vor dem Stamm im April, Juni und September. Andere Daten sind aber auch möglich.
Die Obfrau/der Obmann der Avant Garde, resp. der Organisator/die Organisatorin
• organisiert die Ausflüge und Aktivitäten der Avant Garde und
• informiert die Mitglieder in eigener Regie.
• entscheidet, ob sich die Mitglieder anteilmässig an den Kosten beteiligen müssen oder ob er, nach Rücksprache mit dem Seckelmeister,
(zumindest teilweise) mit Geld aus dem Avant Garde-Fonds finanziert wird.
Eingeloggte Mitglieder sehen hier zusätzliche Beiträge und Ankündigungen.