Kontakt, Aufnahmegesuch Zunft,
Danke, dass Sie Interesse an unserer Zunft haben.
Als Basler Bürgerin/ Basler Bürger können Sie sich mit dem nachstehenden Formular um die Aufnahme in die Zunft bemühen. Sie haben ausserdem die Möglichkeit nur dem Zunft-Spiel beizutreten oder auch ohne Zunft-Beitritt mit einem geringen Beitrag Gönnerin oder Gönner der FGV Freunde- & Gönner-Vereinigung zu werden und so in den Genuss gewisser Zunftveranstaltungen zu kommen.
Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen!
Meister René Kontic
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Auszug der Zunftordnung der Bürgergemeinde Basel-Stadt:
- Bürger oder Bürgerin der Stadt Basel, über 18 Jahre alt, wohlbeleumdet, es besteht aber keine Wohnsitzpflicht in der Stadt Basel.
- Staatsbürgerliches Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein.
- Interesse am historischen und heutigen Zunftwesen der Stadt Basel.
- Vorzugsweise Angehörige/r eines traditionell in der Zunft vertretenen Berufes oder Nachkomme eines Zunftbruders oder einer Zunftschwester.
- Empfehlung eines Zunftbruders oder einer Zunftschwester.
- Nicht verheiratet oder in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Zunftmitglied.
Die vollständigen Bestimmungen sind in der Zunftordung der Bürgergemeinde der Stadt Basel zu finden.